Wir, die Unterzeichner, sind besorgt ob der Lage des historischen und kulturellen Erbes in Gebiet Kaliningrad. Wir bitten, diese unsere Meinung bei der Beschlußfassung zu diesem wichtigen Thema zu berücksichtigen.
Am 28. Oktober 2010 stimmte die Kaliningrader Provinz-Duma für das Gesetz über die Übertragung von 15 „religiöser Einrichtungen“ an die örtliche Diözese der Russisch-Orthodoxen Kirche. Die Liste umfaßte den Konzertsaal der Philharmonie, den Puppenspiel, die Fachschule №5, sowie mittelalterliche Ritterburgen. Bereits davor übereignete man über dreißig, genauer — 34 „religiöse Einrichtungen“ aus dem ehemaligen Bundesbesitz an die Orthodoxie. Regierungsbeschlüsse des Jahres 2010 waren die Grundlage dessen: eine stattliche Zahl! Der Grund für solche umfangreiche Übertragung des Bundes- und Provinzial-Kulturbesitzes wird mit Gefahr im Verzuge begründet: bei der Staatsduma in Moskau hat ein Gesetz „Zur Übertragung des geistigen Besitzes aus dem staatlichen oder städtischen Eigentum an religöse Vereinigungen“ bereits die erste Lesung passiert. In ihren Medienkommentaren stellen die Vertreter der Regionalbehörden und der Kaliningrad-Diözese ihr Werk als Rettungstat dar, sie wollen Kulturerbe vor den Ansprüchen anderer Konfessionen gerettet haben, denn sie glauben, nach endgültiger Verabschiedung des Bundesgesetzes würden diese Ansprüche geltend machen. Schließlich stehen überall in Ostpreußen alte lutherische und katholische Kirchen. Doch es sollte bedacht werden, daß es hierzulande keine Verfahrensvorschrift für Provinzial- und Stadteigentum gebe, anders als für den Bundesbesitz, wo eine solche Vorschrift seit 30.06.2001 vorliege (Regierungsbeschluß №490 in der Fassung vom 10.03.2009). Es gibt jeden Grund anzunehmen, daß manches von der Provinzialliste nichteinmal im Besitz der Ämter sei, sondern Bundeseigentum bilde — andere Objekte wiederum bestehen nichteinmal. Wieder dritte sind nicht vollständig erfaßt, kadastermäßig nicht erschlossen usw. — von welcher geordneter Übergabe kann hier die Rede sein?
Kaliningrader Landen sind eine Besonderheit Rußlands. Früheres Ostpreußen, reichlich mit Blut sowjetischer Soldaten begossen, hatte sie eine Periode bewußter Zerstörung „alles deutschem und daher faschistischem“ durchzumachen, wie man damals sagte. Darunter fiel 1967 auch die Königsberger Burg, ein Denkmal russisch-deutscher Beziehungen sonder gleichen, aber auch zahllose andere Burgen und Kirchen, die, selbst wenn sie aus dem Mittelalter stammten, gedankenlos zu Baumaterialgewinnung ausgeschlachtet wurden. Lange Jahre müßten verstreichen, bis die Neu-Nordostpreußen sich heimisch zu fühlen begannen, und nicht nur als Zwischenmieter. Dann wurden aufrechte Bürger Rußlands aus ihnen, ihrer Verantwortung für das Geschichtserbe vom gesamteuropäischen Rang bewußt. Die aus diesem momentanen Stand sich ergebenden Integrationspotentiale der russischen und europäischen Kultur sind enorm, und die gesamte Entwicklungsvision füßt auf dem Selbtsverständnis der Provinz als einer Stelle, wo EU und Rußland sich begegnen.
Diese Sichtweisen sind eine Frucht der letzten Jahrzehnte. Sie brachten bereits feste Beziehungen zu den verschiedensten Regionen Europas zutage. Einen Meilenstein stellte hierbei die 750-Jahr-Feier Kaliningrad-Königsbergs im Jahre 2005 unter Teilnahme des Präsidenten W.W.Putin dar: Rußland zeigte sich als ein Land, welches das ihr zugefallene Geschichtserbe achte.
Doch das, was jetzt geschehe, laufe diesem strikt zuwider, erzeuge Spannungen in der Bevölkerung und schade dem internationalen Bild unseres Landes. Wir sind überzeugt, daß die Frage des Eigentums über das kulturelle Erbe von immenser gesellschaftlicher Bedeutung sei. Diskussionen im Internet zeigen, daß nicht nur die Bewohner des Kaliningrader Gebiets ob der plötzlichen Eile und fragwürdiger Begründung der Beschlüsse verwundert seien — fehlende öffentliche Anhörung wird sowohl in der Provinz, als auch von auswärts kritisiert. Massierte Übertragung des Gemeinguts aller Bewohner an eine einzige Kirche stelle eine Gefahr für den Fortbestand der kulturellen und sozialen Vielfalt, die erst in den letzten Jahren so mühsam aufgebaut. Dem interreligiösen Miteinander, ja dem Ruf russischer Amtsträger in den Augen der Weltöffentlichkeit wird ohne Not ein Schaden zugefügt.
Die Bereitschaft der Kaliningrader-Diözese der Russisch-Orthodoxen Kirche, die Verantwortung fürs kulturelle Erbe der Region zu übernehmen, sei hoch zu werten, schließlich fanden bereits einige Kirchen ihr neues Leben als orthodoxe Gotteshäuser wieder. Klerus und Laien mühen sich redlich um den Wiederaufbau der Monumente. Es ist nicht von der Hand zu weisen, daß geistiges Besitz an die russische Orthodoxie übergeben werden kann — doch zugleich sehen wir für den massierten Denkmalübertrag keinen hinreichenden Halt. Nichts als Verwunderung ruft die Erwähung der mittelalterlichen Ritterburgen in der Übergabeliste, fälschlich als Kloster apostrophiert: einen Wehrhintergrund hatten sie, Verwaltungssitze wurden sie später — keine Kultusbauten! Seit dem 16. Jahrhundert schließlich machte die Säkularisierung des Ordensstaates weltlichen Fürstenbesitz aus ihnen, und demnach wurden sie auch genutzt, als Landsitze und Jagdhäuser, als Geschenk- und Verkaufsmasse, als Adels- und Ämterquartiere. Und zweifle ein jemand dies an, so ist eine vollwertige Geschichtsanalyse unter Heranziehung unabhängiger Experten vonnöten.
Wir sind folglich der Meinung, daß:
- Die Übertragung des Kulturbeitzes ins kirchliche Eigentum im Kaliningrad-Gebiet ersteinmal ausgesetzt gehört, zumindest so lange, bis eine entsprechende historische, kulturelle und rechtliche Überprüfung den eindeutigen religiösen Bezug dieser Bauten belege. Zu jedem Objekt sollte eine öffentliche Anhörung abgehalten werden.
- Das Provionzialgesetz №502 vom 28.10.2010 „Zur Eigentumsspende des Provinzialbesitzes an die Hauptverwaltung der Kaliningrad-Diözese der Russisch-Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats“ sollte abgeschafft werden oder zumindest so geändert, daß die Ruinen der Ritterburgen daraus auf Dauer entfernt und nie wieder Gegenstand eines Anspruches einer jeglichen Religionsanstalt werden können.
- Alle bereits übertragenen oder zur Übertragung vorgesehenen Immobilien sollten einer Prüfung unterzogen werden, inwiefern dieses Prozedere in Bezug auf sie gesetzeskonform sei. Maßnahmen sind zu ergreifen, die jegliche Verstöße gegen geltendes Recht unterbinden. Ferner sollte kontrolliert werden, ob die Bundesvorschriften zu Einbruchschutz, Brandschutz und anderem bei der Übereignung der Bauten an die religiöse Gemeinschaften befolgt wurden.
- Das in erster Lesung angenommene Bundesgesetz „Zur Übertragung des geistigen Besitzes aus dem staatlichen oder städtischen Eigentum an religöse Vereinigungen“ berücksichtige nicht die besondere Lage und die besondere Geschichte Ostpreußens als Teils Rußlands. Ergänzungen sind vonnöten, um die Rechtslage des Vorkriegsbesitzes eindeutig zu regeln. So ist ein unveräußerlicher Fonds des Bundes, der Provinz und der Kommunen zu schaffen, und ein besonderes Verfahren zur Übertragung der Kulturdenkmäler auch — Großes wie der Königsberger Dom aus dem 14. Jahrhundert und die Ruinen des Königsschlosses aus dem 13. Jahrhundert gehöre dazu, aber auch die kleine Museumsanlage des Begründers litauischer Literatur Kristijonas Donelaitis in Tschistyje prudy. Das ganze Gesetzeswerk sollte daraufhin überprüft werden, ob irgendwelche Religionsgemeinschaften Rußlands sich daraus Rechte auf Eigentum ableiten können, welches bis 1945 etwa der katholischen Kirche oder den evangelischen Gemeinden Ostpreußens gehörte.
Achtungsvoll und in der Hoffnung auf Verständnis, gezeichnet:
- cand.sci. Larissa Weniaminowna Subina, stellvertretende Direktorin für Entwicklung des Museums der Weltmeere
- Svetlana Sokolowa, Direktorin des Friedlander-Tor-Museums
- Elena Zwetajewa, Direktorin der Kaliningrad-Filiale des staatlichen Zentrums für moderne Kunst
- Marina Jadowa, stellvertretende Direktorin für Öffentlichkeitsarbeit des Bernsteinmuseums
- Soja Wasiljewna Kostjaschowa, stellvertretende Direktorin für Wissenschaft des Bernsteinmuseum, Mitglied des Weltbernsteinrates
- Anatol Pawlowitsch Bachtin, Chefarchivar des Kaliningrader Staatsarchivs
- Julia Bardun, Direktorin der Agentur für Kulturinitiativen „Transit“
- cand.sci. Ilia Olegowitsch Dementiew, Dozent, ehemals im Kunstrat des Gouverneurs
- cand.sci. Stanislaw Witaljewitsch Swiridow, Dozent am Lehrstuhl für Geschichte der russischen Literatur an der Kaliningrader Kant-Universität
- Artem Georgiewitsch Ryschkow, künstlerischer Leiter des EU-Festivals
- Wadim Wilärowitsch Chrappa, Schriftsteller
- Dr. Leonard Alexandrowitsch Kalinnikow, Professor an der Kaliningrader Kant-Universität
- cand.sci. Alexej Sokolow, Leiter der Ökomuseums „Wystiter See“, Dozent
- Igor Leonidowitsch Belov , stellvertretender Vorsitzender des Kaliningrader Schriftstellerbundes
- Juri Alexandrowitsch Seliwerstow, Vorsitzender des Kaliningrader Fotografenbundes
- Oleg Borisowitsch Gluschkin, Ko-Vorsitzender des Schriftstellerbundes
- Juri Iwanowitsch Sabuga, Architekt
- Boris Nuchimowitsch Bartfeld, Vorsitzender der Kaliningrader Abteilung des Schriftstellerbundes
- Irina Iwanowna Klimowitsch, Kolumnistin der „Kaliningradskaja Prawda“
- Tatiana Igorewna Lysowa, hauptamtliche Mitarbeiterin des Bereichs „Projekte und Ausstellungen“ im Bernsteinmuseum
- Sergej Wiktgorowitsch Medwedew, Architekt BdA
- Oleg Iwanowitsch Wasütin, Architekt, ehemals im Kunstrat des Gouverneurs
- Maxim Sergeewitsch Popow, Direktor des Piktorika-Verlages
- cand.sci. Vadim Alexandrowisch Tschaly, Dozent am Philosophielehrstuhl an der Kaliningrader Kant-Universität
- Juri Borisowitsch Pawlow, Amtssprecher des Kaliningrader Fotografenbundes
- Ludmila Konstantinowna Brilewskaja, Vorstandsmitglied des Kaliningrader Fotografenbundes
- Wladimir Chamitowich Gilmanow, Professor für Fremdphilologie an der Kaliningrader Kant-Universität
- Swetlana Borisowna Kolbanöwa, Mitglied des Journalistenbundes, TV-Regisseur und Übersetzerin
- Igor Nikolaewitsch Tcherednikow, Mitglied des Künstlerbundes, Verdienter Künstler Russlands
- Alexei Rudolfowitsch Maslow, Mitglied des Künstlerbundes
- Tatiana Alexandrowna Loschkarewa, Mitglied des Künstlerbundes
- Peter Nikolajewitsch Toropow., Mitglied des Künstlerbundes
- Tatiana Wladimirowna Molokanowa, Abteilungsleiterin des Museums der Weltmeere
- Irina Wasiljewna Kozhevnikowa, Forschungsmitarbeiterin des Friedlander-Tor-Museums
- Igor Wasiljewitsch Isaew, Mitglied des Künstlerbundes
- cand.sci. Lada Wiktorowna Syrowatko, ehemals im Kunstrat des Gouverneurs
- Victor Fedorowitsch Rjabinin, Mitglied des Künstlerbundes, Lehrbeauftragter der Kaliningrad-Außenabteilung der Moskauerer Hochschule für Verwaltung und Technik
- cand.sci. Vladas Iono Povilaitis, Dozent an der Kaliningrader Kant-Universität
- Oxana Georgiewna Obrecht (Majtakowa), Journalistin, Mitglied des Journalistenbundes
- cand.sci. Anna Michajlowna Karpenko, Publizistin
- Valentina Anatoljewna Barinowa, Direktorin des Burgmuseums Waldau
- Tatiana Wasiljewna Iwanowa, Vorstandvorsitzende der Stiftung „Dom-Samok“
- cand.sci. Helen Olegowna Toropowa, Dozentin an der Europäischen Kaufmannsschule
- Galina Iwanowna Kiselewa, Direktorin des Kulturhauses in Kubanowka
- Dmitri Borisowitch Smagin, Hauptregisseur des Kaliningrader Puppenspiels
- Valerij Nikolajewitsch Abarow, Schauspieler am Kaliningrader Puppenspiel
- Ilia Antonowitsch Scheremetjew, Vorsitzender Kaliningrader Abteilung des Theaterbundes
- Sergej Jurjewitsch Michailow, Mitglied des Schriftstellerbundes
- cand.sci. Edwin Borisowitsch Salzmann, Dozent an der Kaliningrader Kant-Universität
- Olga Anatoljewna Juritzyna, Verwaltungsleiterin des Kaliningrader Fotografenvereins