Sich auf den Seiten des russischen Architekturportals „archi.ru“ eingehend mir dem Königsberger Provinzialgesetz zur Übertragung des religösen Besitzes beschäftigend, kommt Artem Deschurko zu den neuen Details sowohl im Gesetzestext, als auch in dem, was diesem Skandal vorausging und was ihm folgte:
Die historische Gesetzes-Herleitung, als Begründung für das angebliche klösterliche Vorleben der Burgen in Insterburg, Gerdauen, Taplacken und Neuhausen zusammengestellt, führt diese Namen gar nicht erst auf — worauf werden sich die Gesetzesschreiber denn berufen haben? was wird der Grund gewesein sein, diesen zweifelhaften Text erst zu bestellen? womit stach er den Beitrag des Landesarchivars Anatol Bachtin aus, den der Klerus nun des „wirren Detailbildes“ und „durchsichtiger Parteinahme“ bezichtige, beides Vorwürfe, die dem Berufsverbot ziemlich nahe kommen.
Von einem wissen wir, daß er die Passagen nicht enthielt — vom anderen dürfen wir es aufgrund der Reaktion annehmen: so wird einzig und allein das umstrittene Gesetz die neue Geschichtsordnung bestimmt haben.
Auf neue Tagesbefehle darf man gespannt sein.