Investions- und Bauverträge nach FIDIC

Zwei Tage, am 9. und 10. Februar 2011 stand Neuhausen im Zeichen der «Grenzüberschreitenden Zusammenarbeit als einem Stützungsfaktor für die Entwicklung vor Ort»: die Danziger Europäische Stiftung für den Denkmalschutz und ihre Präsidentin Frau Aleksandra Kochalkowska luden ein. Im Einzelnen ging es um die «Anwendung internationaler VBI-Musterverträge in den Investitions-und Bauvorhaben». An die 20 Vertreter verschiedener Berufe nahmen am Seminar teil, vorranging aus dem Bau oder Bauumfeld stammend: Vertreter der Königsberger Amtsverwaltungen, den örtlichen Baufirmen, der Bauschule usw. Insterburg wurde von den zweien vertreten: Anna Mamajewa, Haupsachbearbeiterin in der Architekturabteilung der Stadtverwaltung und Wladimir Wlasow, Volontär des Burgvereins. Als Gastdozentin sprach zu ihnen Larisa Polnaröwa aus St.Petersburg.

Das Hauptthema des zweitägigen Erörterung mit anschließender Diskussion waren die Verträge des Internationalen Verbands beratender Ingenieure, kurz FIDIC genannt.

Schon seit der Mitte des XIX Jahrhunderts führte der zunehmende Umfang und Komplexität des Bauens, die wachsende Zahl der am Bau Beteiligten zur Herausbildung eines gänzlich neuen Berufsbildes: eines beratenden Ingenieurs. Von den Bauherren wurden sie als unabhängige Berater in Sachen Lieferung und Bau herangezogen. Die Sparte wuchs so rasant, daß bereits Anfang des XX Jahrhunderts sie selbst und ihr Tun koordiniert werden müßten: es enstanden die nationalen Verbände, denen die Aufgabe zukam, einheitliche Güte der Beraterdienste unabhängiger Ingenieure zu bewirken. Deutschland machte hier den ersten Schritt bereits 1903, auf sie folgten Dänemark, die USA, Großbritannien, Belgien, die Niederlanden, Schweden und Frankreich. Seit 1914 ist auch Rußland mit dabei. Auf Vorschlag nationaler Vereinigungen der Belgier und Franzosen fand der erste Kongreß der beratenden Ingenieure zeitens der Belgischen Exposition universelle et internationale internationalen in 1913. Derzeit umfaßt die FIDIC etwa 80 Nationalverbände, die über 4000 beratend tätige Ingenieure vertreten. Ihren Sitz hat die FIDIC-Zentrale in Genf.

Mit der Zeit wurde es dem Internationalen Verband beratender Ingenieure zur Hauptaufgabe, Allgemeine Geschäftsbedingungen für die an den internationalen Investitions- und Bau-Verfahren Beteiligte zu entwickeln. Sie sind sodann erschaffen worden und finden heute die weiteste Verbreitung unter den nichtbeamteten Auftraggebern, selbst dann, wenn ihr Projekt keinen internationalen Charakter hat. Wird ein FIDIC-Mustervertrag zwischen den Formen ein und denselben Landes zur Grundlage genommen, paßt man ihn einfach den lokalen Gesetzesanforderungen und Arbeitssitten an.

In Rußland sind solche Verträge, zumal in der Restaurierung, noch immer eine Seltenheit. Dabei liege es auf der Hand, daß die Verwendung just dieser bekannter und bewährter Klauseln für die Zusammenarbeit mit den Restaurateuren oder Denkmalfachleuten von Vorteil sein wird, und zwar sowohl für die dringend benötigte regionale Entwicklungsagentur Insterburgs, als auch fürs «insterJAHR».

Beim zweiten Seminarteil, am 12. und 13. März dieses Jahres in Danzig, wird die praktische Anwendung der FIDIC-Musterverträge bei den Investitionen, am Bau und in der Restaurierung im Mittelpunkt stehen.

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