Kooperation zur Erforschung, Erhaltung und Erschließung des gemeinsamen Kulturerbes in Rußland und Deutschland

Gemeinsame Absichtserklärung der ICOMOS-Nationalkomitees Russland und Deutschland über den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Erforschung, Erhaltung und Erschließung des gemeinsamen kulturellen Erbes in der Russischen Föderation und in der Bundesrepublik Deutschland.

Unterzeichnet in Leipzig am 8. November 2018 von den Präsidenten A. P. Kudryavtsev und J. Haspel.

Russen und Deutsche haben eine lange gemeinsame Geschichte. Auf dem Territorium der Russischen Föderation und der Bundesrepublik Deutschland befinden sich national und übernational bedeutende Denkmäler und Stätten, die an die gemeinsame Vergangenheit von Russen und Deutschen in beiden Ländern erinnern und zum besseren Verständnis der Menschen aus beiden Staaten beitragen können. […] Dieses gemeinsame kulturelle Erbe verdankt seine Entstehung und Überlieferung insbesondere der langen Geschichte des Kontakts und Austauschs zwischen beiden Seiten auf den Gebieten der Religion, der Kultur und Wissenschaft, der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen sowie der politischen, dynastischen sowie diplomatischen Beziehungen, aber auch militärischen Auseinandersetzungen und Konflikten der Vorgängerstaaten des Russischen Föderation und der Bundesrepublik Deutschland im letzten Jahrhundert. Das Russische und das Deutsche Nationalkomitee von ICOMOS nehmen das Europäische Kulturerbejahr 2018 unter dem Motto „Sharing Heritage“ zum Anlass, Schritte für eine partnerschaftliche Aufarbeitung von Denkmälern und Stätten in Deutschland und Russland zu vereinbaren, die die gemeinsame Geschichte und das gemeinsame Erbe von Deutschen und Russen in beiden Ländern repräsentieren.

Das Deutsche Nationalkomitee von ICOMOS e. V. und das ICOMOS-Nationalkomitee Russlands […] haben sich verständigt über die Einrichtung eine gemeinsame Arbeits- und Redaktionsgruppe für den Entwurf einer Kooperationsvereinbarung zwischen ICOMOS Deutschland und ICOMOS Russland auf dem Gebiet des gemeinsamen Kulturerbes […]

Der Entwurf einer Kooperationsvereinbarung zwischen ICOMOS Deutschland und ICOMOS Russland auf dem Gebiet des gemeinsamen Kulturerbes verfolgt nachstehende Leitvorstellungen und Arbeitsziele:

    • regelmäßig Treffen zur Auswertung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des gemeinsamen Kulturerbes durchzuführen,
    • Objekte und Orte des gemeinsamen Kulturerbes zu untersuchen und den Zugang zu Informationen zu ermöglichen sowie „weiße Flecken“ auf der Wissenslandkarte beider Seiten zu erschließen;
    • gemeinsame Erfahrungen zu sammeln und auszutauschen, etwa durch Musterarbeiten an ausgewählten kulturhistorischen Objekten und Orten;
    • Experten und Organisationen einzubeziehen oder heranzubilden, die in den Bereichen Kultur, Architektur und Städtebau, Landschaft, Geschichte und Bildung tätig sind;
    • Spezialisten aus- und weiterzubilden im Rahmen von Fachlehrgängen und gemeinsamen Restaurierungsobjekten sowie durch Forschungsvorhaben;
    • das Zusammenwirken mit Experten aus anderen Ländern anzustreben;
    • Studierende und junge Fachleuten auf dem Gebiet von Denkmalschutz und Denkmalpflege zu fördern und ihnen den Zugang zum gemeinsamen Kulturerbe und zu gemeinsamen Projekten zu ermöglichen;
    • über die Fachöffentlichkeit hinaus die breite Öffentlichkeit in der Russischen Föderation und in der Bundesrepublik Deutschland mit dem gemeinsame Kulturerbe vertraut zu machen und über Kooperationsprojekte zu informieren (alte und neue Medien, Ausstellungen, Veranstaltungen, wissenschaftliche Lehr- und Vermittlungsformen etc.) .
  1. Vorrangige Themen, Gattungen, Regionen und Orte des gemeinsamen kulturellen Erbes, die für eine verstärkte bilaterale Zusammenarbeit von Experten beider Seiten behandelt werden sollen, werden von der für den Entwurf einer Kooperationsvereinbarung zwischen ICOMOS Deutschland und ICOMOS Russland verantwortlichen gemeinsamen Arbeits- und Redaktionsgruppe zunächst über einen Zeitraum von drei Jahren abgestimmt.
    Beide Seiten stimmen überein, dass eine Fortschreibung des Arbeitsprogramms zwischen den Beteiligten anzustreben ist.
  2. Die vorliegende Absichtserklärung tritt ab dem Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft. Die beabsichtigte Kooperationsvereinbarung soll im Laufe der Jahres 2019 abgestimmt sein und mit der Unterschrift der Präsidentinnen bzw. Präsidenten von ICOMOS Russland und ICOMOS Deutschland oder einer von ihnen bevollmächtigten Vertretung in Kraft gesetzt werden.

Die Sammlung und der Austausch von Wissen und Erfahrungen aus verschiedenen Ländern ist Leitidee des Europäischen Kulturerbejahres 2018. Im Geiste des Mottos des Europäischen Kulturerbejahres „Sharing Heritage“ verstärken die ICOMOS-Nationalkomitees von Russland und Deutschland ihre Anstrengungen, um über Grenzen und Generationen hinweg Kontakte zu knüpfen und der Vergangenheit eine gemeinsame Zukunft zu eröffnen.

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